Die "Objektsicherheitsprüfungen für Wohngebäude" (ÖNORM B 1300) bietet für Eigentümer von Wohngebäuden und Liegenschaften bzw. deren Verwaltungen einen praxisorientierten und strukturierten Leitfaden zur Erfüllung der umfangreichen Prüfpflichten.
Pflichten, die Leben schützen und im Schadensfall zur Klärung der Haftungsfrage beitragen können. Interessant wird das Thema dann, wenn ein Schaden geschieht, der vermeidbar gewesen wäre. Gefahrenpotentiale gibt es viele, wie beispielsweise beschädtigte Handläufe in Stiegenhäusern, defekte Feuerlöscher, gesprungene Glasscheiben, lockere Dachziegel um nur einige zu nennen.
Durch Objektsicherheitsüberprüfungen lassen sich solche Gefahrenquellen und andere baulichen Mängel rechtzeitig erkennen oder vielleicht sogar verhindern.
Als Mitglied im Verein P-B-S (Planen-Bauen-Sicherheit) und den damit verbundenen Erfahrungen und das Fachwissen der einzelnen Mitglieder ist höchste Qualität bei den Objektsicherheitsüberprüfungen garantiert.
Natürlich führen wir auch „Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude“ (ÖNORM B 1301) durch.
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BM DI (FH) Christian Wurzinger
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